🏆 Günstige Lieferwagen in Frauenfeld – ab CHF 45 pro Halbtag
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📞 076 296 60 65

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um Buchung, Zahlung, Versicherung und Rückgabe. Fehlt etwas? Schreib uns einfach direkt per WhatsApp.

Wie komme ich nach der Reservierung an das Fahrzeug?

Sobald deine Reservierung bei uns eingegangen ist, schicken wir dir per SMS einen Link zum Bezahlen. Darüber kannst du direkt online zahlen — akzeptiert werden unter anderem MasterCard, Visa, American Express, PayPal, Apple Pay, Google Pay, TWINT und Klarna. Ist die Zahlung durch, erhältst du eine zweite SMS mit einem vierstelligen Code. Damit öffnest du den Schlüsseltresor an der Fahrerseite des Fahrzeugs und holst dir den Schlüssel raus.

Welche Zahlungsmethoden akzeptiert ihr?

Du kannst bei uns bequem mit Kreditkarte (MasterCard, Visa, American Express) oder über PayPal, Apple Pay, Google Pay, TWINT und Klarna bezahlen. Ausgewählt wird die Zahlungsart direkt im Zahlungslink, den du per SMS nach der Reservierung erhältst.

Was kosten zusätzliche Kilometer über dem inkludierten Kontingent?

Fährst du mehr Kilometer als im gebuchten Tarif enthalten, verrechnen wir CHF 0.80 pro zusätzlichem Kilometer — die Abrechnung erfolgt automatisch nach der Rückgabe. Unsere Kilometerpakete sind bereits grosszügiger als bei vielen anderen Anbietern; falls dir das trotzdem nicht reicht, kannst du zusätzliche Kilometer direkt im Buchungsformular dazubuchen.

Kann ich mit EC-Karte bezahlen?

Eine Zahlung per EC-Karte ist bei uns aktuell leider nicht möglich. Du kannst stattdessen bequem per Kreditkarte oder über PayPal, Apple Pay, Google Pay, TWINT und Klarna bezahlen.

Wo darf ich das gemietete Fahrzeug parkieren?

Du kannst den Lieferwagen kostenlos genau dort abstellen, wo du ihn abgeholt hast.

Was tue ich, wenn ich einen Unfall verursache?

Melde dich in diesem Fall sofort telefonisch bei uns unter 076 296 60 65. Fülle den Unfallbericht aus und gib ihn uns bei der Rückgabe des Fahrzeugs ab. Ist die Schuldfrage unklar, oder gibt es Personenschäden, Wildschäden oder einen Diebstahl, muss zusätzlich die Polizei beigezogen werden. Für Haftpflicht- und Kaskoschäden gilt ein Selbstbehalt von CHF 1'500 pro Schadenfall — das gilt sowohl für Schäden am Mietfahrzeug als auch an Dritten.

Wie soll ich den Lieferwagen bei der Rückgabe hinterlassen?

Bitte gib das Fahrzeug sauber und mit vollem Tank zurück. Auch der Laderaum sollte wieder besenrein sein — entsorge deinen eigenen Abfall bitte selbst, bevor du den Wagen zurückbringst.

Muss ich bei einem Unfall einen Selbstbehalt bezahlen?

Ja. Im Schadenfall trägst du einen Selbstbehalt von CHF 1'500 — unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

Darf ich mit dem Fahrzeug ins EU-Ausland fahren?

Grundsätzlich ja, Fahrten innerhalb der EU sind kein Problem. Melde dich vorher kurz bei uns, damit wir dir eine schriftliche Bestätigung für die Grenzfahrt ausstellen können.

Wie ist das Mietfahrzeug versichert?

Unsere Fahrzeuge sind teilkaskoversichert, mit einem Selbstbehalt von CHF 1'500 pro Schadenfall (gilt für Schäden am Mietfahrzeug wie auch an Dritten). Nicht mitversichert sind Transportgüter und persönliche Gegenstände im Fahrzeug. Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Schäden an Windschutzscheibe, Reifen, Unterboden, Schlüsseln, Felgen oder am Aufbau, die durch unsachgemässen Gebrauch oder Missachtung der Fahrzeughöhe entstehen, gehen zulasten des Mieters.

Welchen Führerschein benötige ich?

Für alle unsere Lieferwagen reicht ein normaler Führerschein der Kategorie B.

Ich werde mich verspäten — was soll ich tun?

Melde dich in diesem Fall so früh wie möglich per WhatsApp bei uns und frag nach einer Verlängerung. Wir bestätigen dir per SMS, ob das möglich ist. Eine Verlängerung kostet CHF 25 pro Stunde und wird direkt bei der Rückgabe fällig.

Ich habe versehentlich etwas beschädigt — was jetzt?

1. Melde den Schaden sofort bei uns.
2. Halte ihn wenn möglich mit Fotos oder einem kurzen Video fest.
3. Kläre mit uns, ob du die Reparatur bzw. den Ersatz selbst übernimmst oder ob deine Versicherung dafür aufkommt.
4. Je nach Situation bitten wir dich zusätzlich um eine kurze schriftliche Schilderung des Vorfalls.

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